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Stromerzeugung aus Sonnenenergie ab 2023 noch attraktiver

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Stromerzeugung aus der eigenen Photovoltaik-Anlage besitzt hohe Beliebtheit. Gute Argumente um selbst Solarstrom zu erzeugen sind: Umweltfreundlichkeit, Unabhängigkeit vom Energieversorger und Umsätze durch Einspeisung ins öffentliche Stromnetz. Ab 2023 werden diese Argumente noch mehr. Bürokratie wird abgebaut und – unter gewissen Voraussetzungen – sogar die Ertragssteuer geschenkt.

Stromerzeugung: Kleine Solaranlagen werden steuerbefreit

Bislang wurden die Erträge aller PV-Anlagen von den Finanzämtern besteuert. Das Neujahr 2023 bringt für die Betreiber von kleineren Anlagen auf Einfamilienhäusern eine frohe Botschaft mit sich. Die Ertragssteuer für Einnahmen aus der Sonnenenergie von Photovoltaik-Anlagen, die auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien. Bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Immobilien (Mehrfamilienhäuser, wo sowohl das Thema Gewerbe als auch Wohnen bedient wird) liegt die Grenze bei 15kW je Wohn- und Gewerbeeinheit.

Solarstromproduzenten sparen auch Steuerberaterkosten

Die Leistungen von Steuerberatern sind bislang auch dann für Hauseigentümer, Dachverpächter und Investoren relevant gewesen, wenn es sich um vergleichsweise kleine Solaranlagen handelte. Nicht selten hatten sich Interessenten auch deshalb gescheut, eine Solaranlage zu erwerben und durch selbstständige Stromerzeugung zu profitieren. Diese bürokratischen und kostenintensiven Hürden sind ab dem 1. Januar 2023 abgebaut. Außerdem wird es ab diesem Datum auch möglich sein, dass sich die Besitzer von Solaranlagen unter 30 kW Leistung trotz Befreiung von der Ertragssteuer von den Lohnsteuerhilfevereinen beraten lassen dürfen.

Stromerzeugung
Quelle: Unsplash.com

Auch die Umsatzsteuer wird genullt

Rund um den innergemeinschaftlichen Erwerb von PV Installationen wird ab Januar der umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz berechnet. Voraussetzung: Die Leistung wird direkt dem Betreiber erbracht und die Stromerzeugung durch die Solaranlage erfolgt auf privaten oder kommunalen Gebäuden. Der Vorteil der Umsatzsteuer-Null: Die Solaranlage wird zum günstigeren Nettopreis gekauft beziehungsweise die Bürokratie bezüglich der Erstattung von Vorsteuer durch das Finanzamt vermieden. Und: Nun kann durch die Betreiber natürlich auch ohne Nachteile die begehrte Kleinunternehmerregelung beansprucht werden. Attraktiver denn je, nicht?

Stromproduktion soll erhöht werden

Im Zuge der neuen Regelungen wurde auch an einem Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes gearbeitet. Die Änderung soll dem Zweck dienen, die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien zu verbessern. Die Novelle hat auch Bedeutung für private Betreiber von PV-Anlage. Solche Betreiber (maximal 25 kW) mussten sich bislang verpflichten, unter einer Wirkleistungseinspeisung von 70 Prozent zu bleiben oder eine Steuerungseinrichtung zu nutzen. Diese Bestimmung sollte ab Januar 2023 entfallen, wird aber nun gleich abgeschafft. Außerdem gelten diese Bestimmungen auch für neue PV-Anlagen ab 15. September 2022 nicht. Betreiber von Solaranlagen, die unter 7 kW produzieren, haben diese 70-Prozent-Regelung ab 2023 ebenfalls nicht mehr zu beachten. Bei Solaranlagen über 7 kW muss ein Messsystem installiert sein.

Beratung vom Experten nutzen

Durch die attraktiven Neuerungen lohnt sich die Herstellung von Solarstrom aktuell umso mehr. Generell gilt – insbesondere dann, wenn eine förderfähige Solaranlage gebaut werden soll -, dass Planung und Erstellung durch einen Projektentwickler erfolgen sollte. Das Team von Mittau Solar bietet kostenlose und unverbindliche Erstberatung für alle, die nachhaltige und förderbare Stromerzeugung aus der Kraft der Sonne schätzen.